Aufgrund der EU-Whistleblower-Richtlinie bzw. des geplanten nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien hat für uns höchste Priorität. Nur wenn wir uns rechtmäßig und integer verhalten, schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner. Doch wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Beteiligen Sie sich aktiv an der Verbesserung des gegenseitigen Miteinanders, denn nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen.
Über das Hinweisgebersystem können Verstöße vertraulich gemeldet werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex (Code of Conduct), geltende Gesetze oder sonstige Vorschriften handeln.
Unser Weilburger Code of Conduct ist hier zu finden:
https://www.weilburger.com/unternehmen/qualitaet-umwelt/code-of-conduct
Wissenswertes:
Um den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene zu garantieren, haben wir eine unabhängige Vertrauensstelle bei der Firma atarax eingerichtet.
Diese erreichen Sie über die Telefon-Hotline unter: +49 160 96210839 (Montag -Freitag von 8.30 – 17.00 Uhr).
Link zum Formular auf atarax.de
Mit dem Link werden Sie an das Hinweisgeber-Portal unseres Datenschutzbeauftragten weitergeleitet. Selbstverständlich wird bereits diese Weiterleitung nicht zurückverfolgt.
Auf dem Portal unserer Vertrauensstelle haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Beobachtungen auch anonym zu melden.
atarax Unternehmensgruppe, Luitpold-Maier-Str. 7, 91074 Herzogenaurach, Deutschland
Auf Wunsch des Hinweisgebers kann über diese Kanäle auch eine Meldung im Rahmen eines vertraulichen persönlichen Gesprächs innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen.
Informationen über eine Meldung an eine Meldestelle des Bundes oder auch an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union halten wir für Sie bereit, sobald der nationale Gesetzgeber die Zuständigkeiten abschließend geregelt hat.