ECHA-SCIP Datenbank Meldepflicht

Die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In Products) der ECHA ist Teil des EU-Aktionsplanes für die Kreislaufwirtschaft. In der 2018 in Kraft getretenen geänderte Abfallrahmenrichtlinie wurde die ECHA beauftragt, eine Datenbank mit Informationen über Erzeugnisse einzurichten, die Stoffe enthalten, die auf der Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) verzeichnet sind.


Mit der Datenbank werden drei wesentliche Ziele verfolgt:

  1. Verringerung der Erzeugung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten, indem das Ersetzen besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, unterstützt wird.
  2. Bereitstellung von Informationen, mit deren Hilfe die Abfallbehandlung weiter verbessert werden kann. 
  3. Befähigung der Behörden, die Verwendung besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen während deren gesamten Lebenszyklus, einschließlich der Abfallphase, zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Die Informationen für die Datenbank werden der ECHA von Unternehmen übermittelt, die Erzeugnisse herstellen, einführen oder liefern, in denen auf der Kandidatenliste verzeichnete Stoffe enthalten sind. Dabei handelt es sich um Erzeugnisse, die in der EU hergestellt oder aus Drittländern in die EU eingeführt werden.

Da vorschriftmäßig verarbeitete GREBLON® und senotherm® Produkte keine SVHC in Mengen oberhalb der relevanten 0,1% Grenze enthalten, ergibt sich aus deren Verwendung keine Verpflichtung zur Registrierung in der Datenbank. Sollten Sie jedoch Erzeugnisse in Verkehr bringen, die SVHC in relevanten Mengen aus anderen Quellen enthalten, ist die Registrierung dieser Produkte seit dem 05.01.2021 obligatorisch.


Hierbei ist es dann besonders wichtig zu beachten, dass sich die 0,1 % Grenze nicht auf das Gesamterzeugnis bezieht, sondern auf den betreffenden Teilartikel (z.B. BPA in einem Beschlagteil).

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Fred Pfeifer

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