PFAS-Einschränkungen unter REACH

Seit Anfang 2020 läuft eine 5-Länder-Initiative (DK, SE, NO, DE und NL) zur Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) unter REACH. Ziel der Initiative ist es, diese in allen nicht wesentlichen Verwendungen zu beschränken. Hintergrund der Initiative ist die EU-weite Besorgnis, dass die Verwendung dieser Stoffe ein inakzeptables Risiko für die Umwelt im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Art. 69(4) darstellt, das nicht ausreichend kontrolliert wird und angegangen werden muss.


Die Gruppe der PFAS umfasst derzeit ca. 4700 Stoffe, die in 2 Hauptgruppen Polymere und nicht polymere PFAS unterteilt sind, die wiederum in weitere Untergruppen eingeteilt sind. Ausgelöst wurde die Diskussion durch Umweltskandale um PFOA (Perfluoroctansäure) aus der Klasse der nichtpolymeren Perfluoralkylsäuren. Diese Substanz wurde u. a. als Ausgangsemulgator für die Herstellung von PTFE verwendet. Ihre Verwendung ist inzwischen sowohl in Europa als auch in den USA und Japan verboten. Das Moratorium der Industrie zur freiwilligen Substitution ist inzwischen durch die Skandale (hier vor allem GenX-Stoffe, ebenfalls Derivate von Perfluoralkylsäuren einer Chemour-Technologie) diskreditiert.

Es wird angeführt, dass die Gesetzgebung der Industrie immer um Jahre hinterherhinkt, da nach dem Umstieg der Industrie auf Ersatzstoffe, mit teilweise ähnlichem Gefährdungspotential, argumentiert wird, dass die gesamte Stoffgruppe, unabhängig von ihren sehr unterschiedlichen Eigenschaften und ihrer toxikologischen Bewertung, umweltpersistent ist. Dies ist natürlich nur sehr schwer zu widerlegen, da gerade diese Persistenz - die Beständigkeit gegenüber Umwelteinflüssen - eine wesentliche Eigenschaft für Lebensmittelkontaktmaterialien wie Kochgeschirr ist.

Das Problem ist, dass PFASs praktisch nicht natürlich abgebaut werden, und auch die biologischen Reinigungsstufen von Kläranlagen sind hier unwirksam, da Bakterien sie nicht verstoffwechseln können. Zudem sind die nichtpolymeren Klassen je nach Kettenlänge sehr mobil und verbreiten sich daher weltweit. So findet sich PFOA z. B. sogar in Pinguinfleisch in der Antarktis.

Darüber hinaus zeigen vor allem die Klassen der Perfluoralkylsäuren sowie deren Abkömmlinge äußerst ungünstige Toxizitätsprofile mit negativen Auswirkungen auch auf den Menschen. Die Polymere hingegen zeigen weder Mobilität noch gesundheitlich bedenkliche Effekte. Es wird jedoch argumentiert, dass diese wiederum Quellen von niedermolekularen, mobilen PFAS darstellen.

Der Aspekt Produktsicherheit/Lebensmittelkontakt spielt in der Gesamtdiskussion keine - oder nur eine untergeordnete - Rolle. 
Aus diesem Grund liegt die Zuständigkeit des Projekts bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA und nicht bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA.

Wir als WEILBURGER Coatings GmbH arbeiten daher auf verschiedenen Ebenen gegen diese Einschränkungen:

  1. Wir stehen in Kontakt mit der Arbeitsgruppe und sind sowohl direkt als Unternehmen als auch im Rahmen des FEC-Verbandes als Stakeholder registriert.
  2. Wir arbeiten in Zusammenarbeit mit den Rohstoffherstellern an der Bewertung möglicher Risiken und deren Lösung sowie an Konzepten zum Recycling.
  3. In der Entwicklung haben wir umweltverträglichere Varianten weiter vorangetrieben.
  4. Die Vermarktung besonders langlebiger Beschichtungen, um den ökologischen Fußabdruck so positiv wie möglich zu beeinflussen.

Der von der 5-Länder-Initiative geplante Beschränkungsprozess sieht folgendermaßen aus:

 Erstellung eines REACH-Restriktionsdossiers nach Anhang XV

  • Abschluss der Erstellung eines ROI (Registry of Intentions) bis Juni 2021
  • Erste Hälfte 2022 Einreichung eines Dossiers bei der ECHA

Diskussion des Dossiers in den ECHA-Ausschüssen RAC (Risk Assessment Committee) und SEAC (Socio-Economic Analysis Committee) 

  • 2023 RAC & SEAC-Vorschlag - Einreichung bei der EU-Kommission

 Innerhalb von 3 Monaten Entwurf der Änderung von Anhang XVII REACH 

  • Geschätztes Inkrafttreten der Beschränkungen im Jahr 2025

Nach dem derzeitigen Stand sowie der Zusammensetzung des Parlaments und der Kommission gehen wir davon aus, dass es zu Einschränkungen für PFAS kommen wird.

Ob und wie sich diese auch auf Polymere und die Anwendung Koch- und Backgeschirr auswirken werden, ist schwer abzuschätzen und hängt von vielen Faktoren ab, wie z. B. der Bewertung der Umweltverträglichkeit der Herstellung und Verarbeitung der Beschichtungsmaterialien, Entsorgungs- und Recyclingkonzepten und möglichen Alternativen und deren Bewertung. Es kann jedoch als sicher gelten, dass es, wenn die Argumente eines nicht beherrschbaren Umweltrisikos nicht widerlegt werden können, zu erheblichen Einschränkungen, welcher Art auch immer, kommen wird. 

Beteiligte Länder, Behörden und Arbeitsumfang für die Einschränkung:

  • Dänemark: Dänische Umweltschutzbehörde Schmierstoffe und Bauprodukte
  • Schweden: Schwedische Chemikalienagentur (Kemi) Textilien, Leder, Kleidung, Kosmetika und Körperpflegeprodukte
  • Norwegen: Norwegische Umweltbehörde Fluorierte Gase, Skiwachse, Anwendungen in der Öl- und Gasförderung und im Bergbau

  • Deutschland: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA Verchromung, Konsumgüter, Verkehr

  •  Niederlande: Nationales Institut für Volksgesundheit und Umwelt (RIVM) Medizinische und pharmazeutische Anwendungen, Materialien mit Lebensmittelkontakt, Herstellung von Fluorpolymeren, Abfall und Recycling

Kontakt


Fred Pfeifer

Head of R&D

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