GREBLON® – Werben mit "PFOA-frei"

Am 04.07.2020 tritt die Verordnung (EU) 2017/1000 zur "Beschränkung von PFOA und PFOS" in Kraft. Demnach beschränkt sich der maximal zulässige Gehalt, für die Herstellung sowie das Endprodukt auf 25 pbb (part per billion).


Unsere Kunden haben durch diese Verordnung nichts zu befürchten, da GREBLON® Antihaftbeschichtungen bereits seit 2008 "PFOA-frei" sind.

Das Inkrafttreten dieser Verordnung hat allerdings werberechtliche Konsequenzen. "PFOA-Freiheit" ist damit eine gesetzliche Anforderung, die von jedem Hersteller eingehalten werden muss. Die Aussage "PFOA-frei" stellt damit eine Selbstverständlichkeit dar. Deren Verwendung könnte gemäß §3 Absatz 3 UWG, in Verbindung mit Nr. 10 des Anhangs zu einer Abmahnung führen.

GREBLON® Experten Tipp:
Wir empfehlen Ihnen auf die explizite Auslobung der "PFOA-Freiheit" zu verzichten oder diese vor Verwendung juristisch prüfen zu lassen.

Kontakt


Sebastian Neuhof

Bereichsleiter

Tel: +49 6471 315 101
Fax: +49 6471 315 211
Mail: s.neuhof@weilburger.com

WEILBURGER Coatings GmbH
Ahäuser Weg 12-22
35781 Weilburg
Deutschland